Wiesenwärter

[205] Wiesenwärter, Personen, welche von den Gemeinden angestellt sind, um die Wässerungswiesen zu überwachen, die Bewässerung derselben gehörig u. gleichmäßig zu bewerkstelligen u. sämmtliche Bewässerungsanlagen in gutem Zustande zu erhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 205.
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