[205]Wiesenwärter, Personen, welche von den Gemeinden angestellt sind, um die Wässerungswiesen zu überwachen, die Bewässerung derselben gehörig u. gleichmäßig zu bewerkstelligen u. sämmtliche Bewässerungsanlagen in gutem Zustande zu erhalten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 205.