Windableiter

[252] Windableiter, Vorrichtungen an Gebäuden, bes. an freistehenden Wirthschaftsgebäuden, welche verhindern, daß sich der Wind in dem Gebäude verfängt, die Ziegel abwirft, das Dach auseinander treibt, od. das Gebäude umstürzt. Sie bestehen aus Öffnungen, an welchen nach Außen sich öffnende Klappen od. Fallladen angebracht sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 252.
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