Windbruch

[252] Windbruch, 1) ein vom Winde an einem Baume durch Abbrechen des Wipfels od. starker Äste verursachter Schaden; besteht der Bruch nur in einem Spalte od. Risse, so heißt es Windriß; ist aber der ganze Baum abgebrochen, od. ausgerissen, so heißt es Windfall (Windschlag, Windwurf); 2) das auf solche Art beschädigte u. vollends gehauene Holz; 3) eine Art der partiellen Windgeschwulst, s.d. B) g).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 252.
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