[274] Winterfrucht, 1) diejenigen Feldfrüchte, welche im Herbste gesäet werden u. also über Winters im Felde stehen, dazu gehören vorzüglich Winterraps, Winterrübsamen, Winterweizen, Winterroggen, doch hat man auch Wintergerste u. Winterhafer; s. jedes unter seinem Namen; 2) die zur Fruchtbarkeit nöthige Feuchtigkeit, welche den Winter über in den Boden kommt.