Ziegenochs

[611] Ziegenochs (Geisochs, grunzender Ochs, Yak, Tibetanischer Büffel, Bos grunniens Lin.), Art aus der Gattung Ochs, hat einen silberweißen, langhaarigen, dem des Pferdes ähnlichen, bis zu sechs Fuß lang werdenden Schweif (welcher zu Fliegenwedeln, türkischen Fahnen od. Roßschweifen u.a. Dingen gebraucht u. theuer bezahlt wird), überall, bes. am Halse, lange, seidenartige Haare, durch welche sogar die Füße fast ganz bedeckt werden; die Hörner sind rund u. einwärts gebogen, Stirn kurz, wenig gewölbt, die Farbe des gezähmten sehr verschieden. Er war schon den Alten bekannt, lebt in Tibet u. Ostindien u. anderen Gegenden Mittelasiens als Hausthier, am Himalaya auch verwildert; er ist für die Bewohner von Tibet das, was das Rennthier für die Lappländer. Wo ein Mann geht, kann man den Z. reiten. Gleich dem Elephanten hat er eine wunderbare Kenntniß, ob eine Stelle von ihm ohne Gefahr zu betreten ist od. nicht. Ist ein Reisender in Verlegenheit, so treibt man eins dieser Thiere vor ihm hin, indem es die verborgenen Tiefen u. Schluchten sorgfältig vermeidet. Ist ein Bergpaß stark zugeschneit, so treibt man eine Anzahl Z. darüber hin, welche einen guten Weg bahnen. Wenn der Schnee in den Hochflächen zu tief liegt, so läßt sich der Z. die Abhänge hinabrollen u. frißt, den Schnee wegstöbernd, von unten nach oben, bis er oben angelangt ist u. sich zum zweiten Mal hinabrollen läßt. Der Z. dauert überall aus, wo das Thermometer nicht über Null hinausgeht. Bei eintretender Sommerhitze zieht er zu der Region des ewigen Schnees, man behält aber das Junge als Pfand für die Mutter zurück, welche nie verfehlt zurückzukehren. Die Z. leben heerdenweise u. trotzenden Wölfen. Man schneidet ihnen das Haar einmal im Frühjahr ab u. verarbeitet es zu Matten u. starkem Zeuge, u. aus den starken, drahtartigen u. biegsamen Schweifhaaren macht man Stricke,[611] welche den häufenen nichts nachgeben. Der Z. gibt weniger, aber bessere Milch, als die gewöhnliche Kuh.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 611-612.
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