Zwangsbrief

[757] Zwangsbrief (Literae compulsoriales), eine von einer höhern Behörde an eine niedere, od. von irgend einer Behörde an eine ihr untergebene Person erlassene, gewöhnlich mit Strafandrohung verbundene Aufforderung, daß sie ihrer versäumten Pflicht alsbald nachkomme.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 757.
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