Zwangschenke

[757] Zwangschenke, eine Schenke, welche gezwungen ist ihr Getränk von dem Grundherrn od. sonst an einem bestimmten Orte zu kaufen. Dagegen Zwangschenkgerechtigkeit, das Recht in einem gewissen Districte ausschließend das Schenkrecht auszuüben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 757.
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