Beschilderung von Bahnhöfen

[265] Beschilderung von Bahnhöfen (inscriptions of the stations; inscriptions dans les stations; soprascritti nelle stazioni).


Gegenstand der Aufschriften.


A. Im Empfangsgebäude. Für die Raumgestaltung eines Empfangsgebäudes gilt der Grundsatz, daß die Reisenden sich zurechtfinden sollen, ohne daß ihnen der Weg gewiesen werden muß. Trotzdem sind Anschriften nicht zu entbehren: einmal solche, die die Richtung weisen, ferner solche, die die Bestimmung der einzelnen Räume und Teile des Bahnhofes kennzeichnen. In der Regel sind die Aufschriften »Fahrkartenausgabe«, »Gepäckabfertigung«, oder »Gepäckannahme und Gepäckausgabe«, »Zu den Wartesälen«, »Zu den Bahnsteigen« anzubringen.

Im einzelnen wird über jedem Fahrkartenschalter oder noch besser seitlich in Augenhöhe angegeben, für welche Art von Zügen die Fahrkarten ausgegeben werden (Personenzug, Eilzug, Schnellzug, Sonntagskarten), für welche Klasse (I. und II. Klasse, III. Klasse, IV. Klasse und Militär). Bei großen Bahnhöfen ist der Eingang zum Amtsraum des »Vorstandes der Fahrkartenausgabe« entsprechend zu bezeichnen. Auch bei der Gepäckannahme und -ausgäbe werden auf großen Bahnhöfen, wo getrennte Gepäckabfertigungen bestehen (wie in Cöln, Dresden u.s.w.), die Zielstationen der einzelnen Abfertigungen angeschrieben. Der Schalter, an dem die Gepäckscheine ausgehändigt und bezahlt werden, erhält die Anschrift »Gepäckkasse« oder »Kasse«. In gleicher Weise wie bei der Fahrkartenausgabe wird auch das Zimmer des »Vorstandes der Gepäckabfertigung« bezeichnet.

Bei der Handgepäckaufbewahrung (Garderobe) sind die Schalter für »Annahme und Ausgabe« zu beschildern.

Die Türen zu den einzelnen Wartesälen erhalten in Augenhöhe Anschriften, die die Wagenklasse angeben, für die die Wartesäle bestimmt sind; das gleiche gilt von der Restauration. Die Aufschrift an dieser enthält oft noch den Zusatz »Speisesaal«. Die sonst in der Vorhalle vorhandenen Schalter und Räume für den »Bahnvorstand«, »Stationsvorstand«, bzw. »Platzinspektion« den »Pförtner«, die »Stationskasse«, wie die Räume für »Auskunfts- und Fundsachen«, der »Post«,der »Telegrammannahme«, »Aborte« und »Waschräume für Männer und Frauen«, die »Frisier- und Baderäume«, die »Polizei«, die »Geldwechselstube« u.s.w. sind als solche zu bezeichnen. Auf kleineren Bahnhöfen sind die Zugänge zu den Räumen des Bahnpersonals durch das Wort »Dienstraum« gekennzeichnet.

In dem Bahnsteigtunnel, auf der Bahnsteigbrücke oder auf dem Kopfbahnsteig sind an den Zugängen zu den Bahnsteigen Schilder anzubringen, auf denen die Nummer des Bahnsteigs und die Richtung der Züge angeschrieben wird, die auf dem betreffenden Bahnsteig abfahren oder ankommen (vgl. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger).

B. Auf den Bahnsteigen. Auf dem Bahnsteig oder in der Bahnsteighalle ist der Stationsname in einer den Reisenden ins Auge fallenden Weise anzubringen, wie dies in § 26 der DEBO. und in § 51 der technischen Vereinbarungen für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen (T.V.) vorgeschrieben ist. Die Aufschrift muß der amtlichen Bezeichnung der Station entsprechen, und soll der Name ausgeschrieben werden. Auf größeren Stationen ist es notwendig, den Namen vielfach zu wiederholen. Früher war es üblich, an der bahnseitigen Wand des Empfangsgebäudes den Stationsnamen und beiderseits davon die kilometrische Entfernung vom Anfangs- und Endpunkt der Bahn anzuschreiben. Dieser Gebrauch ist jetzt verlassen worden. Der Stationsname ist so anzubringen, daß er vom Inneren der Personenwagen, u. zw. von jeder Stelle aus sichtbar ist. Bei Stationen, die von Zügen durchfahren werden, ist es zweckmäßig, den Namen der Station senkrecht zu den Gleisen anzuschreiben, weil das Schild in dieser Stellung leichter vom fahrenden Zuge aus erkannt wird. Der gleiche Gesichtspunkt gilt für die Schilder am äußeren Ende der Bahnsteige. Bei Stadtbahnen muß besonders reichlich für Anordnung des Stationsnamens gesorgt werden, weil hier die Haltezeiten kurz sind und ein Ausrufen der Station nicht üblich ist. Man bringt daher eine größere Anzahl Schilder parallel und senkrecht zum Gleise an, und versieht auch die Wände, die Bahnsteigbuden und Bänke, sowie die Lampen mit den Stationsnamen. Hier ist es auch[265] üblich, besondere Tafeln anzubringen, aus denen hervorgeht, wo der Zug oder eine bestimmte Wagenklasse zum Halten kommt.

Auf Stationen mit mehreren Bahnsteigen erhält jeder Bahnsteig ein Schild mit der Bezeichnung seiner Nummer.

Auf dem Bahnsteig ist außerdem der Dienstraum des »Aufsichtsbeamten«, die Gelegenheit zur Lösung von Fahrkarten (Fahrkarten für Weiterreisende), Zuschlagkarten, sowie zur Aufgabe von Telegrammen (»Bahntelegraph«) zu bezeichnen. Die Wasserentnahmestellen werden durch Schilder wie »Trinkwasser«, »Waschwasser« bezeichnet. Liegen diese Stellen oder die Aborte etwas abseits, so wird durch entsprechende Schilder mit einem unter die Schrift gezeichneten Pfeil die Richtung angedeutet, in der man diese Einrichtungen zu suchen hat.

Dem ankommenden Reisenden wird durch die Schilder »Ausgang«, »Kein Ausgang«, »Zu den Anschlußzügen«, »Zu den Wartesälen«, »Zur Gepäckabfertigung«, »Gepäckaufbewahrung«, »Zur Stadt«, »Ausgang zur ...straße« der Weg gewiesen.

Die Bahnsteigsperre wird in beiden Richtungen durch die Worte »Fahrkarten bereithalten« und »Rechts gehen« (in Österreich »Links gehen«) gekennzeichnet; auch wird an das Verbot des Überschreitens der Gleise durch an geeigneten Stellen angebrachte Tafeln erinnert.

C. An den Güterschuppen. Die Güter und Eilgutschuppen erhalten ein von der Straße aus sichtbares Schild »Güterabfertigung« oder »Eilgutabfertigung« und zutreffendenfalls die Zusätze »Annahme und Ausgabe«. Bei größeren Schuppenanlagen werden an der Ladebühne Aufschriften angebracht, die die Richtungen angeben, für die das Gut an der betreffenden Ladeluke angenommen wird. In den Abfertigungsräumen sind die einzelnen Schalter mit »Güterabfertigung«, »Güterkasse«, »Annahme« (Ausgabe der Frachtbriefe), sowie der Raum des »Vorstandes der Güterabfertigung« zu bezeichnen.

D. Andere Baulichkeiten. Der Stationsname wird bisweilen an einer besonders ins Auge fallenden Baulichkeit, Wassertürmen, Stellwerksgebäuden u.s.w. angeschrieben. Die Stellwerksgebäude erhalten außerdem ihre ab gekürzte Bezeichnung, deren erster Buchstabe vielfach dem des Stationsnamens entspricht (z.B. Sot. – Spandau, Ostturm). Die Bahnwärterbuden erhalten arabische, die Weichenstellerbuden römische Ziffern.


Schriftart und Schriftgröße.


Die Erkennbarkeit einer Schrift ist nicht von ihrer Größe abhängig, sondern von der Strichstärke und den Abmessungen ihrer Elemente, d.h. der kleinsten vorspringenden Teile. Eine Schrift, die aus Grund- und Haarstrichen besteht, ist also für die B. nicht zu brauchen, vielmehr muß dafür Block- oder Balkenschrift gewählt werden. Damit ist auch die Wahl der lateinischen Schrift oder Antiqua gegeben. Die preußischen Vorschriften für die Behandlung der Aufschriften auf Bahngegenständen vom 1. Januar 1910 bestimmen die einheitliche Wahl einer Balkenschrift. Die Strichstärke und die Größe der Elemente entspricht einer bestimmten quadratischen Einteilung. Setzt man die Schriftstärke gleich 1, so ist die Höhe der großen Buchstaben und der Ziffern gleich 7, die der kleinen Buchstaben gleich 5. Die Breite der meisten Buchstaben ist gleich 3, die der arabischen Ziffern gleich 4. Für die Aufschriften sind kleine Buchstaben mit großen Anfangsbuchstaben zu verwenden. Ein Zusammensetzen der Schrift aus lauter großen Buchstaben ist zu vermeiden.

Die Größe der Schrift richtet sich nach ihrer Wichtigkeit, nach der Entfernung und danach, ob die Schrift im Fahren oder im Stehen gelesen werden soll. Die Schrift, die vom fahrenden Zug aus sichtbar sein soll, muß größer sein. Als untere Grenze für die Größe der Aufschriften kann jene gelten, die einer Sehschärfe von 1/10 entspricht. Sie ergibt bei einer Entfernung von 6 m die Höhe des Elementes zu 17 mm, die der kleinen Buchstaben zu 85 mm. Aufschriften, die nicht in Ruhe gelesen werden, sondern nur bei flüchtigem Blick, müssen erheblich größer gewählt werden. Weiter gilt der Grundsatz, daß – auch abgesehen von der Entfernung vom Auge – eine Schrift desto größer sein muß, je weiter sie von der Augenhöhe entfernt ist. Für die Größe der Stationsnamen gilt die Vorschrift, daß die Höhe der großen Buchstaben zwischen 250 und 500 mm gewählt werden, in der Regel 350 mm betragen soll. Die Höhe der Aufschriften an den Wärterbuden soll 400 mm betragen. Die Schrift soll in der Regel schwarz auf weißem Grunde sein, farbige Schrift wird durch die Rauchgase schnell zerstört.


Form und Material der Schilder.


Die Schilder werden gewöhnlich rechteckig hergestellt und, wenn nötig, mehrere Aufschriften auf einem Schild vereinigt. Man unterscheidet Wandschilder und freihängende Schilder, sog. Fahnen. Freihängende Schilder werden doppelseitig ausgeführt. Die Schilder werden aus Holz oder Eisenblech hergestellt und erhalten einen zweimaligen Grundanstrich mit weißer Farbe und Aufschriften mit[266] schwarzer Ölfarbe oder schwarzem Lack. Derartige mit Ölfarbe gestrichene Schilder werden aber auf Bahnhöfen schnell schmutzig, indem Staub und Rauch ihnen einen grauen oder braunen Überzug verleihen. Dieser ist auch durch Abwaschen nicht zu beseitigen und muß daher die Aufschrift häufig erneuert werden, unter Umständen sogar jährlich einmal. Um dies zu vermeiden, geht man neuerdings mehr und mehr zu Emailschildern über. Sie kosten etwa das 2–5fache der Ölfarbenaufschriften. Da die Firmen aber eine mehrjährige Gewähr leisten (bis zu 15 Jahren) so ist die Verwendung von Emailschildern wirtschaftlicher. Im allgemeinen müssen die Schilder flach sein, damit sich der Staub auf ihnen nicht ablagern kann. Sind sie schmutzig, so werden sie unter Benutzung einer besonderen Paste gereinigt. Diese Schilder werden bis zu 1∙25 m Höhe und 4 m Länge aus einem Stück geliefert. Wird eine größere Länge benötigt, so werden die Schilder aus mehreren Stücken zusammengesetzt, da der verschiedene Ausdehnungskoeffizient von Email und Eisenblech eine Herstellung der Stücke in größerer Länge nicht zuläßt. Freihängende Schilder erhalten einen Eisenrahmen, die Unterlage einer Holztafel ist also entbehrlich.

Schilder, die auch bei Dunkelheit sichtbar sein sollen, werden durch Lampen mit parabelförmigem Spiegel beleuchtet, auch verwendet man statt dessen Transparente aus Milchglas, in das die schwarze Schrift wetterfest eingebrannt ist. Jeder Buchstabe wird auf einer besonderen Scheibe hergestellt, um die Auswechslung bei Bruch zu erleichtern. Auch Transparente mit hellen Buchstaben auf dunklem Grund sind gut sichtbar. Sie werden in der Weise hergestellt, daß die Buchstaben aus einem schwarz gestrichenen Eisenblech ausgeschnitten und mit Milchglas hinterlegt werden.

Schimpff.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 265-267.
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