[110] Brückenrevision ist die in regelmäßigen Zeitabschnitten periodisch wiederkehrende Untersuchung und allfällige Probebelastung (Turnusprüfung) einer Brücke. Treten bei einer Brücke außerordentliche Ereignisse auf (Entgleisung, Hochwasser, Felssturz, Lawinen, Brand u. dgl.), so hat stets sofort eine Revision zu erfolgen. Außer diesen durch besondere Kommissionen vorzunehmenden Revisionen werden die Brücken durch eigens in dem Brückenfache kundige Bedienstete (Brückenmeister) stetig untersucht. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um den Zustand der einzelnen Konstruktionsteile, den Zustand der Nieten (Abklopfen) der Knotenpunkte, die Lage der Gleise u.s.w. Liegen Beton- oder Eisenbetonbrücken vor, so müssen diese in bezug auf allenfalls aufgetretene Risse untersucht werden. Um zu allen Teilen einer Brücke gelangen zu können, müssen namentlich bei hohen Schluchtübersetzungen und Brücken über Gewässer sowie überhaupt bei allen größeren Brücken eigene Vorrichtungen getroffen werden, die den Zugang ermöglichen. Hierzu bedient man sich in der Regel eigener Plattformen, die bei oben liegenden Fahrbahnen in Form eines Riffelbleches auf den Querkonstruktionen, bzw. dem Windverband aufruhen, oder man ordnet eine eigene, leicht begehbare Konstruktion auf den Untergurten an. Bei größeren Brücken werden zu Revisionszwecken eigene Fahrstühle vorgesehen, die in der Längsrichtung der Brücke beweglich sind. Alle diese zu Revisionszwecken dienenden Vorrichtungen nennt man Brückenrevisionsgerüste. Zu diesen gelangt man in der Regel durch Abheben der Brückenbedielung am Auflager mittels einer eigenen Steigleiter.
Die Ergebnisse und Wahrnehmungen jeder Brückenrevision müssen in eigenen Urkunden festgehalten werden; diese heißen Brückenrevisionsberichte. In der Regel[110] dienen hierzu 2 Drucksorten. Der eine Bericht enthält, die kilometrische Lage (Betriebs/km), Baujahr, Anzahl der Gleise, Widerlagerwinkel, Neigung der Fahrbahn, Gleishalbmesser, Lichtweite (senkrecht und in der Bahnrichtung gemessen), Stützweite der Hauptträger, größte Höhe der Hauptträger, Lage der Fahrbahn, Konstruktionssystem, Genehmigung des Bauentwurfs, Gattung und Herkunft des Materiales für das Tragwerk, Standsicherheit bei belasteter und unbelasteter Brücke, somit die Festigkeitsberechnung der Brücke, der zweite Bericht enthält die Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchung und Probebelastung und entspricht dem Inhalte des Brückenbuches V (s.d.).
Nowak.