[373] Direkte Tarife (tarifs directs), die für den Verkehr zwischen Stationen zweier oder mehrerer Bahnverwaltungen vereinbarten Gesamtbeförderungspreise nebst den für ihre Anwendung geltenden reglementarischen Bestimmungen.
Bei den D. unterscheidet man Nachbar- oder Wechseltarife, wenn sie für unmittelbar angrenzende Bahnen aufgestellt sind, Verbandtarife, die von einem Eisenbahnverband vereinbart sind, internationale Tarife, bei denen ausländische Eisenbahnverwaltungen beteiligt sind. Durchgangs- oder Transittarife werden D. genannt, die hauptsächlich aus Wettbewerbsgründen mit ermäßigten Preisen zu dem Zwecke festgesetzt werden, um Personen oder Güter über bestimmte Strecken mehrerer aneinander anschließenden Bahnen zu leiten und Frachtsätze für die Zwischenstationen dieser Strecken nicht enthalten. Außerdem sind die kombinierten Bahn- und Schiffstarife zu erwähnen, die gemeinschaftliche Beförderungspreise für Bahn- und Schiffsstrecken im Verkehr zwischen Bahn- und Schiffsstationen, (oder Seehafenplätzen) enthalten (s. Güter- und Personentarife).
v. Bardas.