Fahrordnung

[484] Fahrordnung (traffic order; roulement des trains; turno dei treni), die Zusammenfassung der für das Befahren oder die Benutzung der Gleise in Stationen oder auf der Strecke festgesetzten Vorschriften. (In einem anderen, insbesondere in Österreich gebräuchlichen Sinne ist F. gleichbedeutend mit Fahrplan s.d.) Über die Frage, ob es sich empfiehlt, bei[484] diesen Vorschriften davon auszugehen, daß auf zweigleisigem Schienenwege »rechts« oder »links« gefahren wird, ist viel erörtert worden, ohne daß ausschlaggebende Gründe für die eine oder andere Betriebsweise angeführt worden wären. In Deutschland wird rechts gefahren, während die englischen Eisenbahnen von jeher dem Linksfahren den Vorzug gegeben haben, das dann, wie so viele Einrichtungen der englischen Bahnen für den Betrieb der Eisenbahnen in den meisten Ländern (so u.a. in Belgien, Frankreich, Italien und der Schweiz) vorbildlich gewesen ist. Erst neuerdings scheint das Rechtsfahren auch außerhalb Deutschlands Anhänger zu finden. So hat man sich in Österreich, wo früher links gefahren wurde, entschlossen, nach und nach zum Rechtsfahren überzugehen.

Für das Rechtsfahren sprechen folgende Gründe. Der Lokomotivheizer kann die Beschickung des Feuers am besten vornehmen, wenn er links von der Feuertür, also auf der linken Seite der Lokomotive Platz nimmt. Die Mehrzahl der Menschen ist rechtshändig. Hieraus folgt die leichtere Handhabung der Kohlenschaufel bei der Stellung des Heizers auf der linken Seite. Für den Lokomotivführer verbleibt dann der Platz auf der rechten Seite. Damit nun die Signale dem Lokomotivführer in möglichst vollkommener Weise sichtbar sind, müssen sie rechts vom Gleise aufgestellt werden. Hieraus folgt, daß die Züge, in der Fahrrichtung gesehen, am besten das rechts liegende Gleis befahren, damit sich der Führer und die Signale auf derselben Gleisseite befinden.


Bahnhoffahrordnung der preußisch-hessischen Staatsbahnen.


Fahrordnung

Bahnhoffahrordnung einer österr. Eisenbahnstation.


Fahrordnung

Beim Linksfahren[485] müssen die Signale links vom Gleise aufgestellt werden. Damit der Führer sie ebenso gut wie beim Rechtsfahren beobachten kann, müßte er links auf der Lokomotive Platz nehmen. Trotzdem ist sein Platz auch beim Linksfahren vielfach auf der rechten Seite der Lokomotive angeordnet.

Von der vorgeschriebenen F. muß vielfach abgewichen werden. Bei Benutzung der durchgehenden Hauptgleise spricht man dann vom Befahren des unrichtigen Gleises. Es kommt vor bei Gleissperrungen, bei Fahrten von Lokomotiven, die zum Nachschieben von Zügen verwendet werden und auf demselben Gleise zurückkehren, bei Anschlußbedienungszügen oder bei Arbeitszügen (s.d.), die auf freier Strecke umkehren müssen. Ebenso läßt sich in den Bahnhöfen die Regel des Rechts- oder Linksfahrens nicht allgemein durchführen. Zur besseren Ausnutzung der Bahnhofsgleise muß vielmehr dem Fahrdienstleiter (s.d.) freies Verfügungsrecht über die Benutzung der Gleise bei der Ein- oder Ausfahrt der Züge überlassen werden. Für die deutschen Eisenbahnen ist deshalb im § 53, 3 der BO. bestimmt, daß die Gleisebenutzung für Bahnhöfe, wo in einer Richtung mehrere Fahrstraßen vorkommen, durch eine Bahnhoffahrordnung zu regeln ist und daß Ausnahmen von dieser F. unter Verantwortlichkeit des Fahrdienstleiters zugelassen werden können. Nach den deutschen Fahrdienstvorschriften (s.d.) ist die F. vom Stationsvorsteher aufzustellen, von der vorgesetzten betriebsleitenden Stelle festzusetzen und dem beteiligten Stationspersonal, soweit erforderlich auch dem Zugspersonal (s.d.), mitzuteilen. In die Bahnhoffahrordnungen werden häufig auch die Ankunft- und Abfahrzeiten der Züge mitaufgenommen. Es erübrigt sich dann die Verteilung der Dienstfahrpläne an zahlreiche Bedienstete der Bahnhöfe. Die übrigen Einzelheiten gehen aus den S. 485 und 486 mitgeteilten Beispielen hervor.


Die Züge werden in der Zeitfolge für jede Fahrtrichtung aufgeführt. Am Schlüsse befindet sich eine Gleisskizze der Station.


In Österreich ist die Aufstellung von F. in listenmäßiger Form nach der Reihenfolge der Zugfahrten ebenfalls allgemein vorgeschrieben.

Da die Angaben der F. in dieser Ausführlichkeit für das Zugpersonal nicht notwendig sind, die Lokomotiv- und Zugführer außer den Angaben über den Fahrweg aber auch eine Mitteilung darüber erhalten müssen, wie die einzelnen Fahrwege der Bahnhöfe durch Signale kenntlich gemacht werden, so werden für diese Bediensteten auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen allgemeine F. herausgegeben. In diesen sind die Bahnhöfe einer Strecke hintereinander dargestellt, wobei alle Züge, die dieselbe Fahrstraße befahren, unter Verzicht auf Zeitangaben oder eine Anführung in der Zeitfolge zusammengefaßt werden (vgl. das nebenstehende Beispiel.)


Allgemeine Fahrordnung der preußischen Staatsbahnen.


Fahrordnung

In Österreich werden die allgemeinen F. in den Ergänzungsheften der Fahrplanbücher in der folgenden Darstellungsweise für das Fahrpersonal ausgegeben.[486]


Allgemeine Fahrordnung der österreichischen Staatsbahnen.


Fahrordnung

Wesentlich übersichtlicher als die listenmäßige ist die bildliche Darstellung der Bahnhofsfahrordnungen. Sie wird deshalb zur Ermittlung der besten Gleisausnutzung und der günstigsten Zuglage bei der Fahrplanbearbeitung von den betriebsleitenden Stellen für größere Bahnhöfe mit verwickelter Gleisanordnung aufgestellt. Die für die Zugfahrten in Betracht kommenden Gleise werden als gerade Linien in ein Zeitnetz derart eingezeichnet, daß die Gleislinien die Zeitlinien senkrecht schneiden. Die Dauer der Besetzung der einzelnen Gleise wird sodann durch eine Verdickung der Gleislinie ausgedrückt, wie dies in den Abb. 387 u. 388 angedeutet ist.


In der Abb. 387 sind die Gleise nach österreichischer Art numeriert. Wie beim bildlichen Fahrplan (s. Fahrplan), kann die Darstellung, dem in Abb. 388 dargestellten Beispiel entsprechend, bei dem die Gleise nach der bei den deutschen Eisenbahnen üblichen Art numeriert sind, auch in stehender Form erfolgen.


Eine andere, etwas ausführlichere Darstellungsweise der F. unter Beifügung einer Gleisskizze ist in den Abb. 391 a u. 391 b auf S. 490 dargestellt.[487]


Fahrordnung für den Bahnhof N.


Anstatt der Gleislinien wird hier für jedes Gleis eine senkrechte Spalte verwendet, die Zeiteinteilung ist durch die Querlinien dargestellt. Die verschiedenen Zuggattungen kommen durch entsprechende Ausbildung der Striche zum Ausdrucke. Die Ein- und Ausfahrten sind durch schwache, schräg nach oben oder unten geführte Striche gekennzeichnet, wobei für deren Richtung die Fahrrichtung zu beachten ist. Die Ein- und Ausfahrtsstriche für Züge verschiedener Bahnstrecken werden[488] durch besondere Zeichen unterschieden. Die planmäßigen Fahrwege mit den Zug- und entsprechenden Ein- und Ausfahrstrichen erscheinen unterhalb jeder Gleisspalte mit dem Buchstaben des zugehörigen Signals.

Neben den gewöhnlichen F. werden für besondere Anlässe (Festverkehre mit großem Umfang) auch bildliche Übersichten der Aufstellung der Wagenzüge und der Lokomotivwendungen in der in Abb. 389 4 a u. b dargestellten Art verwendet:

Bei den belgischen Staatsbahnen werden für größere Personenbahnhöfe bildliche F. nach den Angaben der Ingenieure L. Weißenbruch und J. Verdeyen (vgl. Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb.[489] 1912) aufgestellt, in denen nicht nur die Gleisbesetzung, sondern auch die Zugfahrt und die Verschubbewegungen ersichtlich gemacht werden. Hierbei bezeichnen senkrechte Linien die in Minuten geteilte Zeit, wagerechte Linien stellen die Bahnsteig- und Verkehrsgleise (Durchlaufgleise [voies de circulation]) dar. Ein starker wagerechter Strich zeigt die Besetzung eines Gleises zu einer bestimmten Zeit an. Die Fahrtrichtung eines Zuges wird durch einen Pfeil, seine Herkunft und Bestimmung werden durch römische Ziffern oder Buchstaben angedeutet. Dadurch, daß man die den Lauf des Zuges auf den Durchlaufgleisen darstellenden wagerechten Striche, wie in der folgenden Abbildung, mit diesen Ziffern oder Buchstaben bezeichnet, erhält man ein Bild vom Laufe des Zuges (Abb. 386 a u. b).


Erklärung der Pfeile.


Fahrordnung

Aus der Abbildung 386 b ist ersichtlich, daß um 8 Uhr aus der Richtung IV ein Zug auf dem Verkehrsgleis 1–2 ankommt, der um 8∙20 in der Richtung I wieder ausfährt.

Bei Durchgangstationen werden die Zugbewegungen an dem einen Ende des Bahnhofes durch römische Ziffern, die am anderen Ende durch Buchstaben bezeichnet.

In den Abbildungen 390 a u. b ist die Gleisanordnung des Bahnhofes Rotterdam Delftsche Poort und ein Teil der bildlichen F. für diesen Bahnhof in der vorstehend besprochenen Art dargestellt.

Vgl. Z. d. VDEV. 1908, Nr. 58 und 1910, S. 1595 sowie Bulletin d. Int. Kongr.-Verb. 1908, S. 1305, 1909, S. 323 u. 1155.

Boßhardt.[490]


Abb. 386a.
Abb. 386a.
Abb. 386b.
Abb. 386b.
Abb. 387.
Abb. 387.
Abb. 388.
Abb. 388.
Abb. 389a.
Abb. 389a.
Abb. 389b.
Abb. 389b.
Abb. 390a.
Abb. 390a.
Abb. 390b.
Abb. 390b.
Abb. 391a.
Abb. 391a.
Abb. 391b.
Abb. 391b.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 484-491.
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484 | 485 | 486 | 487 | 488 | 489 | 490
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