[190] Französische Nordbahn (Compagnie des chemins de fer du Nord) verbindet Paris und das nordwestliche Frankreich an zahlreichen Punkten mit Belgien und der Küste.
Die Gesellschaft bildete sich auf Grund des Gesetzes vom 15. Juli 1845. Mit Ordonnance v. 20. September 1845 erhielt die F. die Konzession zum Bau und Betrieb der bereits durch Gesetz vom 11. Juni 1842 klassifizierten Linien von Paris an die belgische Grenze über Lille und Valenciennes nebst Zweigbahnen von Lille nach Calais und Dünkirchen (496 km) auf 38 Jahre. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die Kosten des Grunderwerbs unter Verzicht auf die Bestimmungen des 1842er Gesetzes ohne Beitragsleistung des Staats und der Departements zu tragen sowie dem Staat die verausgabten Beträge samt 3% Zinsen rückzuerstatten. Die Hauptlinie wurde 1846, die Abzweigungen nach Calais und Dünkirchen 1848/49 eröffnet. Die einer anderen Gesellschaft 1845 konzessionierte Bahn von Creil nach St. Quentin ging im Jahr 1847 durch Fusion auf die F. über. Auf gleiche Weise erwarb die F. 1852 die 123 km lange Bahn Amiens-Boulogne.
1852 verpflichtete sich die F. zum Baue der Linien St. Quentin-Erquelines, Le Cateau-Somain, Tergnier-Laon, Reims-Laon und Noyelles-St. Valéry gegen einheitliche Festsetzung der Konzessionsdauer für sämtliche Linien auf 99 Jahre ab 1848.
Die F. erwarb ferner die 1853 erteilte Konzession für die Linie St. Denis über Chantilly nach Creil (43 km).
Ein Erlaß vom 26. Juni 1857 ermächtigte die F. zum Bau und Betrieb folgender Linien: 1. Von Paris nach Soissons; 2. von Boulogne nach Calais, nebst Abzweigung nach Marquise; 3. von Amiens nach Tergnier; 4. von Arras nach Hazebrouck; 5. von Chantilly nach Senlis; 6. von Pontoise nach St. Quen l'Aumône; 7. von Ermont nach Argenteuil. Gleichzeitig wurden die F. und die französische Westbahn Konzessionäre einer Bahn von Rouen nach Amiens, u.zw. erstere zu zwei Dritteln, letztere zu einem Drittel. Der obengenannte Erlaß sicherte außerdem der F. die eventuelle Konzession der folgenden Linien, u.zw.: 1. für die Bahn von Soissons an die belgische Grenze (über Laon, Vervins nach Hirson); 2. für die Bahn von Aulnoye nach Anor; 3. für die Bahn von Senlis nach Crépy en Valois; 4. für eine Verlängerung der Bahn Creil-Beauvais gegen die Strecke Paris-Dieppe über Pontoise.
Mit der Compagnie des Ardennes schloß die F. 1857 einen Vertrag, wonach die F. dieser die Strecken von Laon nach Reims abtrat, wogegen die Compagnie des Ardennes der F. die Zweiglinie Creil-Beauvais überließ.
Über den 1859 mit der Regierung abgeschlossenen Vertrag s. Französische Eisenbahnen, S. 170 u. 171.
1859 übernahm die F. die französische Teilstrecke der belgischen Bahn Mons à Hautmont et de St. Ghislain nebst Abzweigung (9 km) gegen Bezahlung einer jährlichen Summe.
1862 erhielt die F. die Konzession für die Linien von Valenciennes nach Aulnoye und von Lille an die belgische Grenze gegen Tournai, ohne Subvention oder Zinsengarantie.
Nach dem Vertrage von 1869 erhielt die F. die definitive Konzession folgender Linien: Arras-Étaples über St. Pol (100 km), Béthune-Abbeville über St. Pol und Frevent (89 km) und Luzarches-Pontoise (26 km).[190]
1875 erhielt die F. die Konzession für die Linien Douai-Orchies und Orchies an die belgische Grenze gegen Tournai (22 km) ohne Subvention und Zinsengarantie.
Mit Gesetz vom 30. Dezember 1875 erhielt die F. die definitive Konzession der Linien Amiens-la Vallée de l'Ourcq über Montdidier und Compiègne und Abbeville-Eu-Tréport, überdies gestand die Regierung der F. für die Linie Amiens-la Vallée de l'Ourcq eine Subvention zu.
Am 17. Dezember 1875 schloß die F. mit der Nord-Est, am 31. Dezember 1875 mit der Gesellschaft Lille-Valenciennes und am 2. Februar 1876 mit der Gesellschaft Lille-Béthune Betriebsverträge für die Dauer ihrer Konzessionen. Es waren dies kleine Bahnen im Norden, die der belgische Unternehmer Philippart unter dem Eindruck der allgemeinen Mißstimmung gegen die großen Bahnen im Nordosten zu einem leistungsfähigen Eisenbahnsystem zusammenlegen wollte, um der Nordbahn Konkurrenz zu machen. Infolgedessen machte die Nordbahn ihrerseits den erwähnten Nachbarbahnen eine solche Konkurrenz, daß sie binnen kürzester Frist unterlagen und schloß hierauf mit ihnen Pachtverträge ab.
Eine weitgehende Umgestaltung erfuhr das Unternehmen durch den Vertrag vom Jahre 1883 (Gesetz vom 20. November 1883). Nach Art. 1 erhielt die F. die definitive Konzession für die Linien: Le Cateau-Laon, Thiant-Lourches, Ormoy-Mareuil sur Ourcq, Laon-Liart gegen Mézières, Denain-St. Amand, Don-Templeuve (zus. 214 km) und die eventuelle Konzession für die Linien Armentières-Tourcoing-Roubaix, Roubaix (Wattrelos)-belgische Grenze, Avesnes-Sars-Poteries, Wymi-Guise (zus. 62 km).
Der Staat überließ der F. sechs von ihm gebaute oder noch zu bauende Linien, u.zw.: Compiègne-Soissons (33 km, eröffnet 9. Juni 1881), Lens-Armentières (33 km, eröffnet 1. Februar 1884), Busigny-Hirson (55 km, eröffnet 10. Mai 1885), Dünkirchen-belgische Grenze bei Furnes (15 km), Armentières-belgische Grenze (3 km) und Valenciennes-Cateau (36 km).
Die F. trat an Stelle der Konzessionäre in betreff der Linien Lille-Valenciennes, Lille-Béthune, Picardie et Flandres (St. Just-Douai-Somain), Abancourt-Tréport, Frévent-Gamaches.
Ende 1890 betrug die Betriebslänge 3606 km. Seither hat sich diese nur unwesentlich erhöht. Sie belief sich Ende 1912 auf 3840 km.
Das Netz der F. umfaßt folgende Hauptlinien (ausschließlich Zweig-, Lokal- und Pachtbahnen): Paris-Erquelines, Paris-Ermont-Créol, Chantilly-Crépy-en Valois, Creil-Beauvais-Gournay, Paris-Boulogne-Calais, Tergnier-Laon, St. Just-Épehy-Douai, Amiens-Arras-Calais (Paris), Lille-Tourcoing, Valen-ciennes-Solesmes-Hirson, St. Amand-Blanc (Misserin), Lens-Libercourt, Paris-Soissons-Laon-Anor-belgische Grenze, Ternier-Amiens-Rouen, Paris-Beauvais-Amiens, Lens-Corbehem-Donai.
Nachstehend folgen die Betriebsergebnisse der französischen Linien der Nordbahngesellschaft (réseau général et secondaire) für die Jahre 1910 bis 1912.
Literatur: Lambert, Monographie du Réseau du Nord. Paris 1912.
Brockhaus-1809: Die Französische Constitution
Brockhaus-1837: Französische Kunst, Literatur und Wissenschaft
Brockhaus-1911: Kaiser-Ferdinands-Nordbahn · Französische Schweiz · Französische Revolution · Französische Sprache · Französische Akademie · Französische Stellung · Französische Kolonien · Französische Befestigungsmanier · Französische Kunst · Französische Philosophie · Französische Literatur
DamenConvLex-1834: Französische Leinen
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Lueger-1904: Französische Vergoldung
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