[189] Französische Kolonien. Diese umfassen die unter einem General-Gouvernement vereinigten Kolonien Indo-China, Französisch-Westafrika und Madagaskar, ferner die Kolonien Somaliküste, Réunion, Französisch-Indien und Neu-Kaledonien. Die Eisenbahnen in Algier und Tunis werden nicht als Kolonialbahnen behandelt und daher statistisch gemeinsam mit den Eisenbahnen des europäischen Frankreich ausgewiesen (vgl. Algier, Tunis). Die F. hatten im Jahre 1910 folgende Betriebsergebnisse aufzuweisen:
Gesamte Betriebslänge | 4.503 | km |
Herstellungskosten | 665,585.846 | Fr. |
Beförderte Reisende | 7,794.085 | |
Beförderte Güter | 1,382.984 | t |
Gesamteinnahmen | 28,608.430 | Fr. |
Betriebsausgaben | 18,681.659 | Fr. |
Reinertrag | 9,926.771 | Fr. |
Betriebskoeffizient | 65∙3% |
Die ersten Kolonialbahnen kamen in den Jahren 18771885, u.zw. im allg. mit direkter oder indirekter Unterstützung des französischen Staates zu stände. Die erste Bahn wurde 1877 in der Kolonie Réunion konzessioniert.
Über die Entwicklung der Eisenbahnen in den einzelnen Kolonien (wegen der Eisenbahnen in Französisch-Kongo, Französisch-Somali und Abessinien, Französisch-Westafrika vgl die Einzelartikel) sei in Kürze folgendes bemerkt:
1. Französisch-Indo-China.
a) Eisenbahn von Saïgon nach Mytho. Diese Linie wurde 1881 konzessioniert und 1885 eröffnet; sie ist die älteste Eisenbahn-Linie Indo-Chinas.
b) Eisenbahn von Hansi zum Konang-Si. Betriebseröffnung 1902.
c) Die weiteren Eisenbahnen Indo-Chinas wurden durch Gesetz von 1898 genehmigt. Sie bilden 3 Netze:
α) das Nordnetz (326 km) wurde in Abschnitten 1903 bis 1905 eröffnet;
β) das Zentralnetz, 174 km. Genehmigt 1901. Betriebseröffnung 1908;
γ) das Südnetz (Saïgon nach Khan-Hoha) 19041905 eröffnet. Dem Südnetze wurde 1912 die Sektion Saïgon-Mytho angeschlossen.
Diese Bahn wurde von einer Gesellschaft gebaut und betrieben.
2. Madagaskar. Auf Grund des Gesetzes vom 14. April 1900 und späterer gesetzlicher Ermächtigungen erfolgte der Bau der Linie Tananarive-Brickaville zulasten des Budgets der Kolonie. Die Eröffnung erfolgte am 1. Oktober 1909. Von Brickaville erfolgte der Bau einer Fortsetzungslinie nach Tamatave (eröffnet am 9. März 1913). Außerdem wurde eine Linie von Tamatave nach Ivondro gebaut. Ein Gesetz vom Jahre 1912 ermächtigte die Kolonie[189] zum Bau der Eisenbahn von Tananarive nach Antsirabe (vgl. auch Art. Madagaskar).
3. Réunion. Hier begann 1879 durch eine Gesellschaft unter Zinsengarantie der Kolonie der Bau einer Eisenbahn von dem erst anzulegenden Hafen Pointe des Galets nach Saint Pierre und Saint Benoit. Die Eröffnung der Eisenbahn erfolgte am 1. Januar 1886 (vgl. auch Art. Réunion).
4. Französisch-Indien. Im Jahre 1878 beschäftigte sich die Regierung mit dem Plane, Pondichéry mit den großen englischen Linien im Innern Indiens zu verbinden und es wurde mit der Pondichéry Railway ein Übereinkommen wegen Bau der Eisenbahn von Pondichéry nach Villapuram geschlossen. Die Gesellschaft erhielt eine Beihilfe von 1∙26 Mill. Fr. und verpflichtete sich, die Hälfte des Reinertrages der Kolonie zu überlassen. Die Länge der gegenwärtig betriebenen Strecke beträgt 36 km, wovon 11 km auf französischem Boden liegen. Im Jahre 1890 überließ die Gesellschaft den Betrieb der South Indian Railway Company. Diese Gesellschaft baute ferner und betreibt die Eisenbahn von Karikal nach Peralam (s. indische Eisenbahnen).
5. Neu-Kaledonien. Ein Dekret vom 16. Februar 1901 ermächtigte die Kolonie, eine Anleihe von 5 Mill. Fr. zur Herstellung des ersten Teiles der Eisenbahn von Numéa nach Dumbéa (16 km) aufzunehmen. Die Eröffnung erfolgte am 1. Januar 1905. Ein Dekret von 1909 ermächtigte die Kolonie zur Aufnahme einer weiteren Summe zu Vervollständigungsarbeiten und zur Verlängerung der Linie von Dumbéa nach Païta (13 km).
Literatur: Marlio, Mazerat, Vergniand, Godfernaux, Voies Ferrées (France, Algérie Tunisie et Colonies Françaises). Paris 1912. Office colonial Ministère des colonies. Statistiques des chemins de fer des colonies françaises juqu' à l'année 1910. Paris 1911. Godfernaux, Les chemins de fercoloniaux français. Revue générale 1913, S. 218.
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