Russische Nordbahnen

[278] Russische Nordbahnen (Ssjewernyja dorogi). Die Moskau-Jaroslawl-Archangelsk-Bahn wurde im Jahre 1899, weil sie sich wirtschaftlich nicht länger halten konnte, vom Staat erworben. Sie ging mit 1. April 1900 nach dem Allerhöchst bestätigten Reichsratsgutachten vom 30. März 1900 in den Besitz des Staates über. An diesen Stamm (1066 Werst = 1137 km) wurden dann staatliche Eisenbahnen angegliedert und zu einer Betriebsgemeinschaft vereinigt. Schon 1902 umfaßte die Moskau-Jaroslawl-Archangelsk-Gruppe 1781 Werst (= 1900 km). Als dann 1906 die große Bahn Obuchowo (Station der Nicolaibahn bei Petersburg)-Wologda-Wjätka für den Betrieb eröffnet wurde, wurde auch sie der schon bestehenden Staatsbahngruppe Moskau-Jaroslawl-Archangelsk angeschlossen, und das Gesamtnetz erhielt den Namen Nordbahnen (Ssjewernyja dorogi). Diese Gruppe umfaßte Ende 1914 2996 Werst (= 3196 km), von denen 790 Werst1 (= 843 km) schmalspurig (0∙500 Faden = 1∙066 m), 2206 Werst (= 2354 km) normalspurig (0∙714 Faden = 1∙523 m) sind. Besonders hervorgehoben zu werden verdient, daß 1913 bei Jaroslawl eine Brücke über die Wolga dem Betrieb übergeben und damit ein durchgehender Betrieb auf der ganzen Strecke Moskau-Archangelsk, Moskau-Wologda-Petersburg und Moskau-Perm-Sibirien ermöglicht ist. Ende 1914 wurde die Gruppe der Nordbahnen gebildet von folgenden Linien:


Russische Nordbahnen

Das Baukapital der Nordbahnen stand Ende 1910 mit 249,686.264 Rubel zu Buch, oder 1 Werst Bahnlänge kostete 83.340 Rubel.

Betrieb. Es wurden befördert:


1907 1910 1913 1914
Personen 7∙9 9∙6 13∙7 15∙1 Mill.
Güter308∙3509∙1387∙4406∙4 Mill. Pud
Bahnlänge 2992 2996 2296 2996 Werst
davon Schmalspur 802 790 594 790 Werst

Mertens.

1

Von diesen schmalspurigen Strecken war die Strecke Urotsch-Wologda-Njandoma (468 Werst = 496 km) bis zum Herbst 1915 normalspurig (0∙714 Faden) umgebaut worden. Die Reststrecke wird in der Zwischenzeit gleichfalls umgebaut sein.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 278.
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