Verbindungsbahnen

[82] Verbindungsbahnen sind in der Regel kurze Bahnen, die dazu dienen, Bahnhöfe derselben Eisenbahnverwaltung oder verschiedener Verwaltungen miteinander zu verbinden oder Bahnhöfe zu umfahren. V. finden sich namentlich zur Verbindung zwischen Verschiebebahnhof und Ortsgüterbahnhof, Hafenbahnhof u.s.w. Ferner werden V. regelmäßig da, wo ein Personenbahnhof für zwei oder mehrere einlaufende Bahnlinien Kopfform besitzt, dazu angelegt, um den Güterzügen und etwaigen sonstigen direkten Zügen ein Durchfahren ohne Spitzkehre im Kopfbahnhof zu gestatten. An solche V. pflegt man den Verschiebebahnhof anzuschließen. Auch zwischen zwei, vor und hinter einem großen Personenbahnhof angelegten Verschiebebahnhöfen hat man häufig eine V. angelegt, um die Güterzüge ohne Berührung des Personenbahnhofs durchzuführen.

Wo in einer großen Stadt mehrere Bahnhöfe bestehen, dient eine, bisweilen ringförmig die Stadt umfahrende, V. dazu, die Bahnhöfe für den Güterverkehr, in manchen Fällen auch für den Personenverkehr in Verbindung zu setzen.

Cauer.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 82.
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