Zuggattung

[506] Zuggattung (type of train; genre de train; tipo o specie di treno). Die Einteilung der Züge erfolgt in erster Linie auf Grund ihrer fahrdienstlichen Behandlung. Sie erfährt hierbei eine Ergänzung mit Rücksicht auf die Bedeutung der Züge für den Verkehr. Rein fahrdienstlich oder ausgehend von den für die Sicherheit des Betriebs von den Landesaufsichtsbehörden erlassenen Vorschriften – auf den deutschen Bahnen nach § 5 der FV. und auf den österreichischen Bahnen nach Art. 70 der Vorschriften für den Verkehrsdienst – unterscheidet man zunächst zwei Z., die regelmäßigen Züge und die Sonderzüge, sodann unabhängig hiervon Züge mit und ohne Personenbeförderung. Im übrigen hat die Fahrgeschwindigkeit (s.d.) einen überwiegenden Einfluß auf die fahrdienstliche Behandlung der Züge. Dies kommt zum Ausdruck in der durch die Aufsichtsbehörden festgesetzten Rangordnung der Züge (s.d.), die die Züge einteilt in Schnellzüge, Eilzüge, Personenzüge, Militärsonderzüge, Eilgüterzüge, Ferngüterzüge, Durchgangsgüterzüge, Nahgüterzüge und Hilfszüge. Die hier in Betracht kommenden Gesichtspunkte sind in den Aufsätzen über die vorstehend aufgezählten Z. sowie über Fahrplan, Bedarfszüge, [506] Sonderzüge, Übergabezug, Vorzug, Leichter Zug, Zugbelastung und Zugbildung besprochen.

Zu diesen Z. treten die aus Rücksichten auf den Verkehr gebildeten Bezeichnungen hinzu. Sie entspringen dem Wunsche nach einer kurzen und deutlichen Bezeichnungsweise im Verkehr mit allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Die für den Dienstverkehr eingeführte Bezeichnung der Züge durch Nummern reicht hierfür nicht aus. Als besondere Z. sind anzuführen:

a) bei den Personenzügen: Luxuszüge, Expreßzüge, D-Züge, Fernzüge, Vorortzüge, Lokalzüge, Omnibuszüge, Arbeiterzüge, Feriensonderzüge, Gutwetterzüge, Pilgerzüge, Badezüge, Werktagszüge, Wochenendzüge, Sonntagszüge, Rennsonderzüge, Vergnügungszüge, Triebwagenfahrten;

b) bei den Güterzügen: Gemischte Züge, Postzüge, Viehzüge, Milchzüge, Fischzüge, Pferdezüge, Bienenzüge, Erzzüge, Kohlenzüge, Kokszüge, Rübenzüge, Wagenladungszüge, Stückgüterzüge, Sammelzüge, Ausladezüge, Leerwagenzüge, Pulverzüge, Bedienungszüge, Schleppzüge;

c) bei der Militärbeförderung (s.d.) oder der Kriegführung; Lazarettzüge, Krankenzüge, Etappensammelzüge, Militärurlauberzüge, Aufmarschzüge, Nachschubzüge, Militärbedarfszüge, Panzerzüge;

d) bei den Dienstzügen (s.d.): Hilfsgerätezüge, Arbeitszüge, Materialzüge, Werkstättenprobezüge, Bauzüge, Schotterzüge, Lokomotivzüge, Leerfahrten, Probefahrten, Revisionszüge.

Nähere Angaben finden sich in den Einzelaufsätzen über fast alle der vorstehend aufgeführten Z. Während die für die fahrdienstliche Behandlung maßgebende Z. aus den Fahrplänen und Dienstvorschriften ersichtlich sein muß – für die gemischten Züge ist es im § 54 (2) der EBBO. besonders vorgeschrieben – richtet sich die Anwendung der aus dem Verkehrszweck hergeleiteten Bezeichnungen nach dem Umfang des Zugverkehrs und dem hieraus entstehenden Bedürfnis. Es wird daher von den aufgeführten Bezeichnungen in sehr verschiedenem Maße Gebrauch gemacht.

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 506-507.
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