Hauptnote

[521] Hauptnote. (Musik)

So nennt man insgemein in den oberen Stimmen von mehrern, zu einem Grundton angeschlagenen, Noten, diejenigen, welche würklich zum Accord des Baßtones gehören und die Harmonie bestimmen, um sie von den blos durchgehenden zu unterscheiden: im Baß sind es diejenigen, auf welche bey der Begleitung eine besondere Harmonie angeschlagen wird. In diesem Sinn ist jede Note, die nicht durchgehend ist,1 eine Hauptnote. Man kann aber auch in der Melodie von mehrern hinter einander folgenden, und in der Harmonie von mehrern zugleich anzuschlagenden Noten, diejenigen die Hauptnoten nennen, welche die vornehmsten sind; die dem Gesang, oder der Harmonie den größten Nachdruk geben, da die andern entweder blos zur Ausfüllung, oder zur Zierlichkeit dienen. In der Melodie sind die Noten, worauf der Accent liegt, und die auf die guten Zeiten des Takts kommen, Hauptnoten, die mit mehr Nachdruk müssen angeschlagen werden, als die andern. Es ist eine wesentliche Regel für den guten Vortrag des Gesanges, daß die Hauptnoten der Melodie gegen die andern gehörig abstechen, und durch Zierrathen nicht verdunkelt werden müssen.

In der Harmonie ist von den verschiedenen zum Accord gehörigen Tönen der obern Stimmen, der der vornehmste, der die Harmonie hauptsächlich bestimmt, und er liegt insgemein in der Hauptstimme, die den Gesang hat, oder, wenn mehrere Hauptstimmen sind, insgemein in der obersten Stimme. Auf die Note, die diesen Ton bezeichnet, muß der Begleiter genau Acht haben, damit er sie in der Begleitung niemal verdunkele. Es kommen hiebey [521] sehr vielerley Fälle vor, wozu eine feine Beurtheilung nöthig ist. Darüber kann der Begleiter in Hr. Bachs zweyten Theil der Anleitung zur wahren Kunst das Clavier zu spielen den besten Unterricht finden.

Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 1. Leipzig 1771, S. 521-522.
Lizenz:
Faksimiles:
521 | 522
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika