Zeichnung; Handzeichnung

[1284] Zeichnung; Handzeichnung. (Zeichnende Künste)

Ist ein mehr oder weniger ausgeführter Entwurf eines Werks der zeichnenden Künste, auf Papier mit der Feder, oder einem andern Stift gezeichnet, auch bisweilen mit Licht und Schatten etwas mehr ausgeführt. Dergleichen Zeichnungen werden von den Künstlern gemacht, entweder blos um sich zu üben, oder um Gedanken und Erfindungen, die sie haben, zum künftigen Gebrauch zu entwerfen.

Sie sind in Ansehung der Ausarbeitung von verschiedener Art. Einige enthalten blos den allgemeinen Entwurff einer Erfindung, mit großer Flüchtigkeit gemacht, und dadurch der Künstler sich entweder der Zeichnung seiner Formen, oder der Zusammensezung und Anordnung seines Werks, die er in einem glüklichen Augenblik erfunden, versichern will. In andern ist die Zeichnung schon mehr ausgeführt, auch wol bereits Licht und Schatten, oder wol gar die Hauptfarben, angezeiget.

Die Handzeichnungen großer Meister, werden von Kennern und Künstlern sehr hochgeschäzt, und nicht selten zum Studium der Kunst, den nach diesen Zeichnungen vollendeten Werken selbst vorgezogen. Denn da sie insgemein in dem vollem Feuer der Begeisterung verfertiget werden, dem wahren Zeitpunkt, da der Künstler mit der größten Lebhaftigkeit fühlt, und am glüklichsten arbeitet; so ist auch das größte Feuer und Leben darin.

Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 2. Leipzig 1774, S. 1284.
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