Der Abspliss soll wieder in die Sale gelten. – Graf, 104, 231.
Unsere Vorfahren waren gegen die grosse Zerstückelung der Güter, weil sie nach ihrer Ansicht zur Verarmung der Bauern führte. Nach Grimm, Weisthümer, II, 222 durfte eine Hufe in nicht mehr als zwei Theile getheilt werden, wobei sie auf mögliche Wiedervereinigung der Theile drangen und den ⇒ Gespilden (s.d.) besondere Vorzüge im Näherrechte einräumten.