*1. Einem aussleuchten mit Eselsohren. – Nigrinus, Inquisition, Vorr.
*2. Einem übel ausleuchten.
Wie wir jetzt sagen, ⇒ heimleuchten (s.d.), verhüllend für: einem den Weg weisen, ihn zur Thür hinausbefördern. »Der wird sonst vbel ausgeleucht.« (Waldis, IV, 99, 430.)