* Er hat an rechten Blutzer gemacht. (Oberösterr.)
D.i. einen argen Verstoss, eine Ungeschicklichkeit begangen. »Blutzer« nennt das Volk einen irdenen Krug mit kurzem engem Halse. Vielleicht wäre aber hier eher an das Zeitwort »blutschen« zu denken, beim Reden mit der Zunge anstossen. (Baumgarten.)