1. Wer erst einsteiget, der badet erst auss. – Henisch, 857; Petri, II, 706.
2. Wer mit eingestigen ist, der muss mit aussbaden (oder doch das Bad bezahlen). – Henisch, 857; Petri, II, 736; Graf, 306, 162.
Als Rechtssprichwort bezieht es sich auf die Theilnahme an einer strafbaren Handlung.
Engl.: Like punishment and equal pain, both key and keyhole do maintain.
*3. Einsteigen wie der Frosch ins Wasser.
In Niederösterreich beim Kartenspiel, wenn der eine den andern durch Ausspielen einer Farbe in Verlegenheit setzen will.