Fährleute sind aller Leute Knecht. – Graf, 266, 251; Normann, Wend.-rugianischer Landbrauch, 20, 14.
Vom Charakter der Dienstverhältnisse. Wer nicht wie Fährleute, Lohnkutscher, Fremdenführer u.s.w. den Beruf hat, allen zu dienen, kann seine Dienste ablehnen, auch wenn ihm Bezahlung geboten wird.