Man muss fastend zu Gericht gehen. – Graf, 404, 27.
Nur so lange als die Sonne stieg, also bis Mittag, durfte bei den alten deutschen Gerichten ein Rechtsstreit anhängig sein: denn »das Gericht soll mit nüchterner Zunge geleitet werden«.
Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.