Geständiger

Den Geständigen kann niemand entschuldigen. Graf, 445, 412.

Wer selbst sagt, dass er eine strafbare Handlung begangen hat, von dem kann der Vertheidiger nicht das Gegentheil beweisen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1631.
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