Halbgeburt

1. Die Halbgeburt tritt einen Grad weiter.Hillebrand, 153; Siegel, Das deutsche Erbrecht nach den Rechtsquellen des Mittelalters, S. 62.


2. Halbgeburt tritt ein Glied weiter.Hillebrand, 153, 215; Eisenhart, 287; Eiselein, 273; Pistor., X, 52; Graf, 201, 133; Simrock, 4232.

Durch das obige Sprichwort, in beiden Lesarten, soll nichts weiter als der Grad des Anrechts an eine Erbschaft ausgedrückt werden. Im Sachsenspiegel und wol in den meisten Quellen erstreckt sich eine Unterscheidung von Vollgeburt und Halbgeburt nur auf Geschwister und Geschwisterkinder, in andern zieht sie durch die ganze Seitenverwandtschaft. (Vgl. Hillebrand.) Von Halbgeschwistern, Halbgeburt (ein Vater und zwei Mütter) wurde unterschieden Stiefgeschwister (zwei Väter und eine Mutter), jene hatten vor diesen bedeutende Erbschaftsvorrechte. (S. Grad 1.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 277.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika