Halshuhn

Halshuhn folgt dem Halseigenen allenthalben. Hillebrand, 17, 26; Grimm, Rechtsalt., 374; Graf, 60, 252.

Spricht die Rechtsansicht aus, dass der Unfreie sich seiner Verpflichtungen gegen seinen Schutzherrn durch [284] einen Ortswechsel nicht entziehen konnte. Halshuhn bezeichnet hier das Huhn, welches von jedem hörigen Halse geliefert werden musste. (S. Leibhuhn.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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