Kostgeld

1. Kostgeld geht vor allen Schulden.Pistor., VI, 68; Eisenhart, 429; Graf, 164, 143.

Unter Kostgeld ist nach Eisenhart die Summe zu verstehen, welche jemand von einem andern in dessen Letztwillen zum jährlichen Unterhalt ausgesetzt worden ist. Graf findet darin ein Vorzugsrecht für Alimentationsforderungen, namentlich der Kinder, ausgesprochen.


2. Kostgeld schreit vor aller Welt.Eiselein, 391; Simrock, 5880; Graf, 164, 142; Braun, I, 1966.

Die Mutter hat dieselben Pflichten in Betreff der Versorgung des Kindes, namentlich wenn der Vater gestorben ist. Nach dem Asegabuch darf sie in äusserster Noth sogar das sonst unveräusserliche Eigen des Kindes verkaufen, um es zu ernähren.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 1555.
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