1. Die Pflichten bleiben bei der Wer' und ihrer Zubehör. – Graf, 122, 308.
»De plichte bliven by der wehre und erer Thobehöringe.« (Normann, 134, 107.) Unter Pflichten sind die Reallasten zu verstehen, deren Grundcharakter in dem engen Verbande mit dem pflichtigen Gute liegt. Wenn dies auch seinen Besitzer wechselt, die darauf haftenden Lasten bleiben unverändert. (S. ⇒ Unpflicht.)
2. Erfülle deine Pflicht, alles andere kümmere dich nicht.
Frz.: Face chacun son devoir. (Leroux, II, 225.) – Fais ce que dois, advienne que pourra. (Bohn I, 18.)
Lat.: Tu fac officium, cetera cura dei. (Philippi, II, 224.)
3. Erst die Pflicht, dann das Gedicht.
4. Ich thue meine Pflicht, sagte der Nachtwächter, da schrie er Feuer, als es aus einem Backofen rauchte.
Und war ungefähr ebenso klug wie die, welche wegen eines Zeitungsblattes die Welt in Alarm setzen.
5. Thu deine Pflicht und fürcht' dich nicht!
6. Wer seine Pflicht thut, hat genug gethan.
Holl.: Als elk zijn pligt doet, is er niets te doen. (Harrebomée, II, 189a.)
7. Wer über seine Pflicht seufzt, der macht sich das Pfund zum Centner.
8. Wo es Pflicht ist, zu sprechen, ist Schweigen Verbrechen.
9. Es ist unsere Pflicht, denen, die nach uns kommen, etwas zu hinterlassen, sagte jener Schelm, und warf dem ihn verfolgenden Polizisten ein Fass vor die Beine.
10. Seine Pflichten nie versäumen, ist mehr als grosse Dinge träumen. – Devisenbuch, 300.
11. Seine Pflichten soll jeder treu verrichten. – Devisenbuch, 28.
12. Vier pflichten sind des kindes gegen den Vater: jhn fürchten vnd ehren, jhm gäntzlich gehorsam sein; jhn in nichte betrüeben, in seinem alter wol versorgen. – Rasch, 144.