1. Misverstand hat Aberwand.
Ein juridisches Sprichwort, vermittels dessen nach geschehener Uebereinkunft oder nach dem richterlichen Spruche Aberwand, d.h. Ersatz, Vergütigung gefordert wird, wenn ein Misverständniss obwaltete.
2. Misverstand verwirrt das Land.
Frz.: Les malentendus font les trois quarts des querelles. (Cahier, 1016.)