Mitbezahlen

Soll ich mitbezahlen, so will ich auch mitbestellen.

Einmal: ich will keine gemeinschaftliche Zeche, wenn die Bestellung nicht mit meiner Uebereinstimmung erfolgt. Und dann: Wenn ich Steuern zahlen soll, so muss ich auch über ihre Verwendung ein Recht haben.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 676.
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