1. Aanmol müssen mer all dran. – Tendlau, 771.
Dem Tode kann keiner entgehen.
2. Aeinmoal is alle Dage nit, un tweimoal is nit faken (oft). (Arnsberg.) – Firmenich, I, 353, 16.
3. Auf einmal aller Kinder Pathe werden ist mislich.
4. Besser einmal als gar nicht, sagte die Magd, als sie das Kränzlein verloren.
5. Besser einmal als nie. – Kirchhofer, 143.
Nämlich etwas Gutes gethan.
It.: È meglio una volta che mai.
6. Einmal betroffen, neunmal gethan. – Simrock, 2001.
7. Einmal des Jahres ist nicht oft. – Siebenkees, 291; Simrock, 1998.
8. Einmal erröthen, macht zehnmal erblassen.
[791] 9. Einmal gegeben, einmal genommen, den dritten Tag in die Hölle gekommen. – Simrock, 2030; Körte, 1071.
10. Einmal gehet hin, zweymal ist zuvil, oder gar der todt. – Henisch, 845; Graf, 398, 617.
Während bei der ersten Verletzung des Gesetzes eine entschuldbare Uebereiltheit oder ein anderer mildernder Umstand angenommen wird, hört diese Rücksichtnahme bei Wiederholung strafbarer Handlungen auf, und es tritt die ganze Strenge des Gesetzes ein.
11. Einmal geht hin. – Franck, II, 58a; Tappius, 61a; Simrock, 1995.
12. Einmal geht hin, kommt aber zum andern mal nicht wieder. – Henisch, 845; Agricola I, 341; Simrock, 1996; Schottel, 1134b.
13. Einmal is altiyd nit. (Westf.)
14. Einmal ist genug, das zweite mal ist der Tod. Simrock, 2000; Körte, 1072.
15. Einmal ist keine Gewohnheit. – Simrock, 1997; Hillebrand, 8; Graf, 11, 125.
Aus einer einmaligen Handlung lässt sich das Vorhandensein eines Gewohnheitsrechts weder erkennen noch beweisen.
Frz.: Une fois n'est pas coutûme. (Lendroy, 534; Loysel, 780; Gaal, 348.)
16. Einmal ist keinmal. – Eisenhart, 455; Pistor., III, 75; Hermann, I, 5; Siebenkees, 298; Bücking, 119; Zehner, 94; Struve, 3; Firmenich, I, 350; Körte, 1069; Eiselein, 141; Reyscher, XVI, 93; Simrock, 1994; Hertius, I, 117; Estor, II, 997; Hillebrand, 222; Graf, 398, 615; ferner Joh. Amsel, Diss. vulgo dicto, unus actus nullus actus (Regiomont. 1696); Nopitsch, 50.
Hebel in seinem Schatzkästlein nennt es das »erlogenste und schlimmste unter allen Sprichwörtern«. Eine Widerlegung desselben vom Standpunkt der Moral findet man in dem Correspondenten von und für Deutschland, 1813, Nr. 106, S. 442, unter den nichtpolitischen Nachrichten. Als Rechtsregel will dies Sprichwort sagen, dass, wenn ein Mensch aus Uebereilung oder Unvorsichtigkeit ein an sich geringes Verbrechen begangen habe, demselben wol das erste mal die Strafe erlassen werden kann, besonders wenn eine Warnung ihre Stelle vertritt. (S. Einmal ⇒ 10 u. ⇒ 23.) Ursprünglich hat es sich wol auf das alte deutsche Gerichtsverfahren bezogen, insofern hier nicht nur die erste, sondern oft auch eine mehrmalige Vorladung ungültig blieb, wenn der Angeklagte nicht erschienen war. So ganz »nichts« war jedoch dies »einmal« auch nicht; es erhob sich vielmehr zu der sehr wirklichen und fassbaren Bedeutung eines Mahles, an welchem von den Schöffen und den andern Gerichtsbeamten auf Kosten des zu Verurtheilenden wacker gegessen und getrunken wurde. Ueber dies Rechtssprichwort hat Dr. jur. Fischer einen sehr eingehenden Vortrag im berliner Handwerkerverein gehalten. (Vgl. diese Vorträge, 1860, Nr. 97.) – Mal, im Altnordischen Male, heisst sprechen, und »einmal ist keinmal«, soviel als »eine Rede ist keine Rede«, was das nothwendige Gehör beider Theile im Processe (Audiatur et altera pars) ausdrücken soll. Ferner Prof. Sachse, Beiträge zur Erklärung der Rechtssprichwörter, im 16. Bande der Zeitschrift für deutsches Recht.
Dän.: Een gang, ingen gang. (Prov. dan., 135.)
Engl.: Once is no custom.
Lat.: Quae semel aut bis accidunt contemnunt legislatores. (Eiselein, 141.) – Venia primum delinquenti. (Binder II, 3487; Eiselein, 141.) – Venia primum experienti. (Erasm., 526; Eiselein, 141; Philippi, II, 243; Seybold, 622.)
17. Einmal ist keinmal, zweimal ist Kinderspiel, dreimal ist auch nicht viel (dreimal ist Bubenrecht), viermal ist eben recht (viermal kann's unser Knecht), fünfmal zum Bösen schlägt, sechsmal Gefahr schon lauft, siebenmal Haar ausrauft.
18. Einmal ist nicht immer. – Braun, I, 368; Körte, 1070; Graf, 11, 127.
Engl.: Once for ever. (Bohn I, 507.)
19. Einmal ist nicht immer, zweimal ist schon schlimmer, dreimal ist nicht wohlgethan, viermal fängt die Sünde an. – Simrock, 1999.
It.: Un e nulla, due è una frulla, tre è un che, quattro è un fatto, cinque è un tratto. (Gaal, 347.)
20. Einmal ist nicht oft und zweimal nicht immer. – Siebenkees, 291; Schulze, 89; Meisner, 105.
Lat.: Primus error veniam meretur. (Binder II, 2649; Erasm., 307; Schamelius, III, 89.)
21. Einmal ist nüt als Sanct-Johannis-Segen, sagt der Teufel. – Eiselein, 141.
[792] 22. Einmal so, einmal so, sagte der Bauer, als er sein geflecktes Schwein verloren hatte.
23. Einmal stehet zu vergeben. – Henisch, 845; Graf, 398, 616.
Es liegt in der Natur des Menschen, gegen den ersten Fehltritt das Gefühl des Mitleids zur Geltung kommen und Gnade anstatt des strengen Rechts walten zu lassen.
24. Einmoal kamme alles. (Büren.)
25. Emol ist nüd alemol. (Appenzell.) – Tobler.
Einmal gefehlt ist nicht immer gefehlt.
26. Énmâl – kênmâl, säd de Brût. (Hamburg.) – Hoefer, 85.
27. Nû noch ês un denn nich mîer, hett oll Stâk segt, dôr frîgt he de vierte Frû. – Hoefer, 1000.
28. Nu noch ês un denn nich mîer un süllt' ôk dull nâ söt smecken, säd' de Jung, un lickt dat Letzt1 ut'n Syroppott. – Hoefer, 545.
1) Leckt den letzten Rest.
*29. Dat hêt ins (einmal), man kumm mî nich bett. – Richey, 104.
Einmal, aber komm nicht wieder.
*30. Ein für allemal. – Eiselein, 139.
Lat.: Semel pro semper. (Eiselein, 139.)
31. Einmal hat's die Mutter erlaubt, sagte das Mädchen.
32. Einmâl is kein teinmal. – Schambach, II, 127.
Einmal ist nicht gesammelt.
33. Einmal ist einmal, doch mehr als einmal ist zweimal. (Rumänien.) – Franzos, Vom Don zur Donau.
34. Einmal ist genug und zweimal ist vom Uebel. (Köthen.)
35. Êmal is kêmol, zwêmol is nig alle Tage, dreimol is nih salatig1. (Schles. Riesengebirge.)
1) Salabtige = seiner Lebtage.
36. Enmaol is kenmaol, twemaol is nich oft. (Altmark.) – Danneil, 277.
37. Immer noch einmal, sagte das Mädchen, meine Matter schlägt mich doch.
38. Îmôl iás kîmôl. (Siebenbürg.-sächs.) – Schuster, 450.
*39. Einmal und nicht wieder.
Wenn man z.B. schon beim ersten Versuche der Angeführte ist.
*40. Einmal wird's schon gehen.
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