1. Mit Reukauf kann man erfüllen, was man nicht bezahlen will. – Graf, 243, 13.
Käufe werden oft so geschlossen, dass es gestattet ist, gegen Verlust des gezahlten Angeldes von der Erfüllung [1662] des Vertrags zurückzutreten. Das verlorene Angeld ist Strafe für den Rücktritt und heisst daher Reugeld.
Holl.: Door rouwkoop mag men voldoen, het geen men niet wil betalen. (Harrebomée, II, 232a.)
*2. Er hat den Reukauf bezahlen müssen.
Die Kosten tragen, die Mühe haben, während andere den Vortheil geniessen.
Frz.: Payer les violons et les autres dansent. (Kritzinger, 498a.)