1. Siegele nit vor andern, oder dir werden grewliche Siegel wider aufgedrückt. – Oec. rur., 118.
Wer Bürgschaften übernimmt, gibt sich in grosse Gefahr.
2. Sonst siegelte man grün und schrieb klein und hielt's fast alle Welt gemein; jetzt schreibt man gross und siegelt roth, das weder Teufel hält noch Tod.