Tagen

1. Es taget nett, wem 's nett will, und wenn man den Tag im Zwerchsack 'rumträgt.Birlinger, 485.

Wo nichts im Kopfe ist, kommt nichts heraus.


2. Tagen und Bestellen sind Mittel zum Recht zu gelangen.Graf, 445, 399; Bodemann, 399.

Da ohne ordnungsmässige Ladung kein Recht erwächst, so sind Bestellen (d.i. Beschlagnahme eines Guts) und Tagen (Ladung vor Gericht) zwei Mittel zum Recht zu gelangen, doch nicht in dem Sinne, dass die Beschlagnahme die Ladung überflüssig mache.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1020.
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