Theilung

1. Bei Theilung der Güter zertrennen sich die Gemüther.Pistor., V, 94.


2. Eine richtige Theilung gefällt nicht allen Leuten.Oec. rur., 624.


3. Theilung bricht Erbe.Graf, 560, 71.


4. Theilung bricht gesammte Hand.Hillebrand, 811, 110; Eiselein, 228; Eisenhart, 695; Simrock, 3460; Graf, 560, 72.

Wenn, nach dem alten deutschen Lehnrecht, mehrere mit einem Lehn beliehen worden sind, so findet so lange ein gegenseitiges Erbrecht unter ihnen statt, als sie in Gemeinschaft des Lehns verbleiben, d.h. die gesammte Hand unter sich behalten. Heben sie diese Gemeinschaft durch Theilung des Lehns auf, wodurch die gesammte Hand gebrochen wird, so fällt, wenn einer der Besitzer ohne Söhne stirbt, sein Theil an den Lehnsherrn zurück.


*5. Es ist die Theilung des Löwen, alles auf einer und nichts auf der andern Seite.

Frz.: Partage de Montgomery.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1147.
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