Wer das andere überlebt, zeucht die Schanz gar. – Hillebrand, 130, 188; Graf, 153, 80.
Bezieht die Schanze allein, erbt, wenn keine Kinder sind, alles. Hat die Bedeutung wie Längst ⇒ Leib u.s.w. (s.d.), der Letzte macht die Thür zu u.s.w. (Vgl. Siebenkees, Beiträge zum deutschen Recht, IV, 44, 111; Gengler, Lehrbuch des deutschen Privatrechts, 980.)