Wenn man durch eine Unterthür bricht, hat man Unglück.
Die Thür bestand bei unsern Altvordern, wie es die im Namen vorherrschenden Pluralformen erweisen (gothisch daûrôns, mittelhochdeutsch turi, lateinisch fores), aus einer Zerlegung des Brotes in zwei wagerechte Hälften, aus einer Ober- und einer Unterthür, sodass man die obere Hälfte ladenartig nach innen zurückschlagen und auf die geschlossene Unterthür als auf eine Fensterbrüstung sich hinauslehnen konnte. Auch die Unterthür bestand aus einem ähnlichen sich nach innen öffnenden Flügel, welcher, offenstehend als Einschlupf, für Geflügel und kleine Kinder diente. Daher die Phrase der Demüthigung: Er muss nur unten durch, oder der noch in Hessen und der Wetterau durch die Rechtssetzung erzeugte Aberglaube: Wenn man durch eine Unterthür bricht, hat man Unglück. (Vgl. Wolf's Beiträge, 1, 217; Rochholz, Altdeutsches Bürgerleben, S. 139.)