1. Wer etwas verhören kan, der bleibt lang vngebissen. – Petri, II, 707.
2. Wer nicht kan verhören (oder lautern), der kan auch nicht regieren. – Petri, II, 741.
3. Wer nicht verhört und übersieht, der taugt zum Regiment gar nicht. – Zinkgref, IV, 354.