Verleitkaufen

Was verleitkauft wird, hat Kraft.Graf, 243, 122.

»Wie das Handgeld (s.d.) ein als Bekräftigungsmittel eines geschlossenen Kaufvertrags galt, so und noch in einem höhern Grade der daraus entstandene Leitkauf. Bei dem Verkaufe von Grundstücken wurden neben dem Mittelmann eine bestimmte Anzahl Zeugen zugezogen, die man, um ihnen den Vorgang merkwürdig zu machen, aus dem Handgeld bewirthete. Beim Kauf von Liegenschaften war der Leitkauf eine wesentliche Form; erst wenn er getrunken war, war der Kauf vollzogen und das Grundstück dem Käufer übergeben.« (S. Weinkauf.)

Mhd.: Swas verleitschauft wirt, daz sol chraft haben. (Auer, 60, 152.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1561.
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