Vorauftragen

* Er lässt einen andern vorauftragen.

Der Vorsichtige, um zu sehen, wie die Sache steht, um sich in keiner Weise bloszustellen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1688.
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