1. Bei Wassersucht und Quartan stehen (stossen) alle Medici an. – Pistor., VIII, 99.
Lat.: Hydrops et quartana (febris) omnes medicos solicitos facit. (Seybold, 516.)
2. Die Wassersucht in den Augen, die Geldsucht im Herzen. – Parömiakon, 915.
Von lachenden Erben hinter dem Sarge des Erblassers.
3. Die Wassersucht ist ohne Ziel; je mehr sie säuft, je mehr sie will.
Lat.: Quo plus sunt potae, plus sitiunter aquae. (Seybold, 516.)
*4. Er hat die Wassersucht.
Ist ein breitspuriger, seichter Schwätzer.
*5. Wassersucht führt zur Flucht.
Die Aerzte geben einen solchen Kranken als unheilbar auf.