[51] Die Abhandlung, plur. die -en, von der zweyten Bedeutung des Zeitwortes. 1) Die Unterhandlung und Vollendung eines Geschäftes; ohne Plural. Die Abhandlung eines Vertrages,[51] eines Friedens u.s.f. 2) Die mündliche oder schriftliche Ausführung eines Satzes oder einer Materie. Eine Abhandlung schreiben, drucken lasen u.s.f.