[299] * Das Angefälle, des -s, plur. ut nom. sing. in den Rechten der mittlern Zeiten, so wie Anfall, theils die zufällige Erlangung einer Erbschaft, theils die Anwartschaft auf ein Gnadenlehn, und dieses Lehn, wie auch eine jede Erbschaft selbst. S. Anfall, Anwartschaft, und Haltaus h. v.