[813] Behêlflich, -er, -ste, adj. et adv. 1) In den Rechten, von Dingen, die man zu seinem Behelfe vorbringt; ohne Comparation. Eine behelfliche Widerrede, eine nichtige Einwendung. S. Behelf. 2) * Geneigt andern zu helfen; doch nur in einigen Mundarten, für behülflich. So auch die Behelflichkeit.