Besiebenen

[912] * Besiebenen, verb, reg. act. von dem Zahlworte sieben, mit sieben Zeugen überführen, oder in Gegenwart von sieben Zeugen befragen; ein veraltetes Wort, welches sich aus der Gerichtssprache der mittlern Zeiten nur noch an einigen Orten erhalten hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 912.
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