Commissiōn, die

[1343] Die Commissiōn, plur. die -en, aus dem Franz. Commission, und mittlern Latein. Commissio. 1) Die Vollmacht, Gewalt, die man jemanden gibt, ein Geschäft auszurichten, der Auftrag, ohne Plural. Jemanden Commission geben, etwas zu verrichten. 2) Das aufgetragene Geschäft selbst. Viele Commissionen auf sich haben. 3) Diejenigen Personen, welche von einem Höhern zur Ausrichtung eines Geschäftes abgeschickt worden, oder auch mehrere solcher Personen, als ein Ganzes betrachtet. Sich eine Commission ausbitten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1343.
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