[1797] Der Empfang, des -es, plur. inus. die Handlung, da man eine Person oder Sache empfängt, oder in seine Gewalt bekommt. Eine Sache in Empfang nehmen. Er läugnet den Empfang, daß er es empfangen habe. Daher der Empfangschein, ein Schein, worin man bezeuget, daß man eine Sache empfangen habe; ein Recepisse. Ingleichen, die Aufnahme einer Person. Es sind schon alle Anstalten zu seinem Empfange gemacht worden. In der dritten figürlichen Bedeutung des Zeitwortes ist Empfang nicht, wohl aber Empfängniß üblich.