[1856] Das Êrbbegräbniß, des -sses, plur. die -sse, ein erbliches Begräbniß, eine Grabstätte, welche jemand eigenthümlich für sich und seine Erben besitzet; zum Unterschiede von einem Familien-Begräbnisse, welches, wie ein Lehen, nur den männlichen Nachkommen gehöret.